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</html><description>Gem&#xE4;&#xDF; den Bestimmungen des Maklergesetzes (OG 107/07, 144/12, 14/14, 32/19) ist THE ONE Real Estate d.o.o. mit Sitz in Rijeka, Korzo 6, OIB: 38646125649, vertreten durch die Direktorin Ivana Mamilovi&#x107; (im Folgenden: die Mediatorin),  in Rijeka, 1.1.2022, bringt  ALLGEMEINE GESCH&#xC4;FTSBEDINGUNGEN  Allgemeine Bestimmungen  Artikel 1.  Die Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen) regeln die Gesch&#xE4;ftsbeziehung zwischen einem Vermittler und einer nat&#xFC;rlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Auftraggeber). Die Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler abgeschlossenen Vermittlungsvertrags. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages best&#xE4;tigt der Auftraggeber, dass er die Bestimmungen der Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit diesen einverstanden ist.  Immobilienangebot  Artikel 2.  Das Immobilienangebot basiert auf den vom Makler schriftlich oder m&#xFC;ndlich erhaltenen Informationen und ist durch die Unterschrift bedingt. Der Makler haftet nicht f&#xFC;r Fehler in der Beschreibung und im Preis der Immobilie sowie f&#xFC;r den Fall, dass die betreffende Immobilie bereits verkauft oder vermietet wurde oder der Eigent&#xFC;mer den Verkauf aufgegeben hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Informationen und Angebote des Vermittlers als Gesch&#xE4;ftsgeheimnis zu behandeln, die nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermittlers an Dritte weitergegeben werden d&#xFC;rfen. Ist dem Auftraggeber die ihm vom Makler angebotene Immobilie bereits bekannt, ist er verpflichtet, den Makler unverz&#xFC;glich zu informieren.  Mediationsvereinbarung  Artikel 3.  Der Maklervertrag verpflichtet den Makler, mit dem Auftraggeber einen Dritten zu finden und zu kontaktieren, um ein bestimmtes Rechtsgesch&#xE4;ft &#xFC;ber die &#xDC;bertragung oder Begr&#xFC;ndung von Eigentumsrechten auszuhandeln und abzuschlie&#xDF;en, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm f&#xFC;r den Abschluss dieses Rechtsgesch&#xE4;fts eine bestimmte Maklergeb&#xFC;hr zu zahlen . Der Vermittlungsvertrag wird schriftlich auf bestimmte Zeit abgeschlossen.  Pflichten des Mediators  Artikel 4.  Durch den Vertrag &#xFC;ber die Immobilienvermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere zu Folgendem: sich bem&#xFC;hen, eine Person zum Abschluss eines Vermittlungsgesch&#xE4;fts zu finden und mit dem Kunden in Kontakt zu bringen, Den Kunden mit dem durchschnittlichen Marktpreis &#xE4;hnlicher Immobilien bekannt zu machen, Einholen und Einsehen von Dokumenten, die das Eigentum oder andere dingliche Rechte an der betreffenden Immobilie belegen, F&#xFC;hren Sie die erforderlichen Ma&#xDF;nahmen durch, um die Immobilie auf dem Markt zu pr&#xE4;sentieren, bewerben Sie die Immobilie in angemessener Weise, Immobilien&#xFC;bersicht aktivieren, bei Verhandlungen vermitteln und sich um eine Einigung bem&#xFC;hen, Die pers&#xF6;nlichen Daten des Auftraggebers aufzubewahren und nach schriftlichem Auftrag des Auftraggebers die Daten &#xFC;ber die von ihm vermittelten Immobilien als Gesch&#xE4;ftsgeheimnis zu behandeln, Handelt es sich bei dem Vertrag um Grundst&#xFC;cke, pr&#xFC;fen Sie die Zweckbestimmung des Grundst&#xFC;cks gem&#xE4;&#xDF; den raumplanerischen Vorschriften, Informieren Sie den Auftraggeber &#xFC;ber alle Umst&#xE4;nde, die f&#xFC;r die beabsichtigte Arbeit relevant sind, F&#xFC;hren Sie alle notwendigen Verhandlungen und vorbereitenden Ma&#xDF;nahmen f&#xFC;r den Abschluss eines Rechtsgesch&#xE4;fts durch. Der Vermittler ist nicht verantwortlich f&#xFC;r die Nichterf&#xFC;llung von Verpflichtungen des Auftraggebers oder Dritter, die durch das abgeschlossene Rechtsgesch&#xE4;ft zwischen dem Auftraggeber und Dritten in Bezug auf die Immobilie, die Gegenstand des Rechtsgesch&#xE4;fts ist, &#xFC;bernommen wurden.  Pflichten des Auftraggebers  Artikel 5.  Durch den Maklervertrag verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere zu Folgendem: den Makler &#xFC;ber alle f&#xFC;r die Vermittlung wichtigen Umst&#xE4;nde informieren und genaue Angaben zum Objekt machen, ggf. dem Makler eine Standort-, Bau- oder Nutzungsgenehmigung erteilen, Dem Vermittler ein Dokument vorzulegen, das das Eigentum nachweist, dh eingetragene und nicht eingetragene Belastungen, Sehensw&#xFC;rdigkeiten bieten, Informieren Sie den Makler &#xFC;ber den Preis und die Beschreibung der Immobilie, nach Abschluss des vermittelten Gesch&#xE4;ftes bzw. Vorvertrages, sofern vereinbart, das vereinbarte Honorar an den Makler zahlen, Wird in der Vereinbarung ausdr&#xFC;cklich vereinbart, dem Mediator die durch die Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die &#xFC;ber die &#xFC;blichen Kosten einer Mediation hinausgehen, Benachrichtigen Sie den Makler schriftlich &#xFC;ber alle &#xC4;nderungen im Zusammenhang mit dem Gesch&#xE4;ft, f&#xFC;r das er den Makler bevollm&#xE4;chtigt hat, insbesondere &#xFC;ber &#xC4;nderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Immobilien. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, mit einem vom Mediator vermittelten Dritten Verhandlungen &#xFC;ber den Abschluss des vermittelten Rechtsgesch&#xE4;fts aufzunehmen. Tritt der Auftraggeber in Verhandlungen mit einem Dritten ein, ohne wirklich die Absicht zu haben, mit diesem einen Vertrag abzuschlie&#xDF;en, so ist er verpflichtet, die durch die Vermittlung entstehenden Kosten bis zur H&#xF6;he der vereinbarten Maklergeb&#xFC;hr zu erstatten. Der Auftraggeber haftet f&#xFC;r den Schaden, der dadurch entsteht, dass er dem Mediator zum Abschluss eines Rechtsgesch&#xE4;fts keine oder falsche, f&#xFC;r das Vermittlungsgesch&#xE4;ft relevante Angaben gemacht hat, in H&#xF6;he der vereinbarten Courtage.  Maklergeb&#xFC;hr  Artikel 6.  Dem Mediator f&#xFC;r die Mediation beim Abschluss eines Rechtsgesch&#xE4;fts steht das im Mediationsvertrag vereinbarte Mediationshonorar zu. Der Vermittler erwirbt den Verg&#xFC;tungsanspruch unmittelbar nach Abschluss des ersten Rechtsgesch&#xE4;ftes zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten. Die H&#xF6;he der Maklercourtage wird durch den Maklervertrag zwischen Makler und Auftraggeber frei bestimmt. Auf die vereinbarte Courtage wird Mehrwertsteuer erhoben. Der Vermittler kann dem Kunden auch die Erstattung tats&#xE4;chlich entstandener Kosten in Rechnung stellen, wenn dies besonders ist zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart. Der Kunde ist auch verpflichtet, die in diesem Artikel genannte Provision zu zahlen, falls einer der oben genannten Vertr&#xE4;ge von einer anderen verbundenen Person anstelle des Kunden pers&#xF6;nlich abgeschlossen wird. Der Mediator hat Anspruch auf Entsch&#xE4;digung aus diesem Artikel auch nach Beendigung dieser Vereinbarung innerhalb von 12 Monaten, wenn der Auftraggeber ein Rechtsgesch&#xE4;ft mit einer Person, einem Ehepartner, einem Haushaltsmitglied oder einem verbundenen Unternehmen abschlie&#xDF;t, das dem Mediator zugerechnet wird.  K&#xFC;ndigung des Vermittlungsvertrages  Artikel 7.  Der Vermittlungsvertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen und endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag, f&#xFC;r den er vermittelt wurde, nicht innerhalb dieser Frist oder durch K&#xFC;ndigung einer der Vertragsparteien zustande gekommen ist. Im Falle einer einseitigen K&#xFC;ndigung der Mediationsvereinbarung betr&#xE4;gt die K&#xFC;ndigungsfrist 30 Tage, sofern in der Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Schlie&#xDF;t der Auftraggeber ein Rechtsgesch&#xE4;ft mit einem Dritten nach Vertragsbeendigung f&#xFC;r bis zu 12 Monate ab, was eine Folge der Handlungen des Vermittlers vor Vertragsbeendigung ist, ist er zur vollst&#xE4;ndigen Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet.  Schlussbestimmungen und Streitbeilegung  Artikel 8.  Auf die sich aus dem Maklervertrag ergebenden Beziehungen zwischen dem Makler und dem Auftraggeber, die nicht durch diese Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen oder den Maklervertrag bestimmt werden, finden die Vorschriften des Maklergesetzes und des Schuldrechtsgesetzes Anwendung. Etwaige Streitigkeiten zwischen dem Mediator und dem Auftraggeber werden g&#xFC;tlich beigelegt, andernfalls ist das zust&#xE4;ndige Gericht in Rijeka zust&#xE4;ndig.</description></oembed>
