{"version":"1.0","provider_name":"THE ONE Real Estate","provider_url":"https:\/\/theone.hr\/de\/","author_name":"THE ONE Real Estate","author_url":"https:\/\/theone.hr\/de\/author\/theone\/","title":"Allgemeine Verkaufsbedingungen - THE ONE Real Estate","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"UGXynNPA2Q\"><a href=\"https:\/\/theone.hr\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/theone.hr\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/embed\/#?secret=UGXynNPA2Q\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8222;Allgemeine Verkaufsbedingungen&#8220; &#8211; THE ONE Real Estate\" data-secret=\"UGXynNPA2Q\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/theone.hr\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n\/* ]]> *\/\n<\/script>\n","description":"Gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Maklergesetzes (OG 107\/07, 144\/12, 14\/14, 32\/19) ist THE ONE Real Estate d.o.o. mit Sitz in Rijeka, Korzo 6, OIB: 38646125649, vertreten durch die Direktorin Ivana Mamilovi\u0107 (im Folgenden: die Mediatorin),  in Rijeka, 1.1.2022, bringt  ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN  Allgemeine Bestimmungen  Artikel 1.  Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen) regeln die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen einem Vermittler und einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Auftraggeber). Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler abgeschlossenen Vermittlungsvertrags. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages best\u00e4tigt der Auftraggeber, dass er die Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit diesen einverstanden ist.  Immobilienangebot  Artikel 2.  Das Immobilienangebot basiert auf den vom Makler schriftlich oder m\u00fcndlich erhaltenen Informationen und ist durch die Unterschrift bedingt. Der Makler haftet nicht f\u00fcr Fehler in der Beschreibung und im Preis der Immobilie sowie f\u00fcr den Fall, dass die betreffende Immobilie bereits verkauft oder vermietet wurde oder der Eigent\u00fcmer den Verkauf aufgegeben hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Informationen und Angebote des Vermittlers als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln, die nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermittlers an Dritte weitergegeben werden d\u00fcrfen. Ist dem Auftraggeber die ihm vom Makler angebotene Immobilie bereits bekannt, ist er verpflichtet, den Makler unverz\u00fcglich zu informieren.  Mediationsvereinbarung  Artikel 3.  Der Maklervertrag verpflichtet den Makler, mit dem Auftraggeber einen Dritten zu finden und zu kontaktieren, um ein bestimmtes Rechtsgesch\u00e4ft \u00fcber die \u00dcbertragung oder Begr\u00fcndung von Eigentumsrechten auszuhandeln und abzuschlie\u00dfen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm f\u00fcr den Abschluss dieses Rechtsgesch\u00e4fts eine bestimmte Maklergeb\u00fchr zu zahlen . Der Vermittlungsvertrag wird schriftlich auf bestimmte Zeit abgeschlossen.  Pflichten des Mediators  Artikel 4.  Durch den Vertrag \u00fcber die Immobilienvermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere zu Folgendem: sich bem\u00fchen, eine Person zum Abschluss eines Vermittlungsgesch\u00e4fts zu finden und mit dem Kunden in Kontakt zu bringen, Den Kunden mit dem durchschnittlichen Marktpreis \u00e4hnlicher Immobilien bekannt zu machen, Einholen und Einsehen von Dokumenten, die das Eigentum oder andere dingliche Rechte an der betreffenden Immobilie belegen, F\u00fchren Sie die erforderlichen Ma\u00dfnahmen durch, um die Immobilie auf dem Markt zu pr\u00e4sentieren, bewerben Sie die Immobilie in angemessener Weise, Immobilien\u00fcbersicht aktivieren, bei Verhandlungen vermitteln und sich um eine Einigung bem\u00fchen, Die pers\u00f6nlichen Daten des Auftraggebers aufzubewahren und nach schriftlichem Auftrag des Auftraggebers die Daten \u00fcber die von ihm vermittelten Immobilien als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln, Handelt es sich bei dem Vertrag um Grundst\u00fccke, pr\u00fcfen Sie die Zweckbestimmung des Grundst\u00fccks gem\u00e4\u00df den raumplanerischen Vorschriften, Informieren Sie den Auftraggeber \u00fcber alle Umst\u00e4nde, die f\u00fcr die beabsichtigte Arbeit relevant sind, F\u00fchren Sie alle notwendigen Verhandlungen und vorbereitenden Ma\u00dfnahmen f\u00fcr den Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts durch. Der Vermittler ist nicht verantwortlich f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung von Verpflichtungen des Auftraggebers oder Dritter, die durch das abgeschlossene Rechtsgesch\u00e4ft zwischen dem Auftraggeber und Dritten in Bezug auf die Immobilie, die Gegenstand des Rechtsgesch\u00e4fts ist, \u00fcbernommen wurden.  Pflichten des Auftraggebers  Artikel 5.  Durch den Maklervertrag verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere zu Folgendem: den Makler \u00fcber alle f\u00fcr die Vermittlung wichtigen Umst\u00e4nde informieren und genaue Angaben zum Objekt machen, ggf. dem Makler eine Standort-, Bau- oder Nutzungsgenehmigung erteilen, Dem Vermittler ein Dokument vorzulegen, das das Eigentum nachweist, dh eingetragene und nicht eingetragene Belastungen, Sehensw\u00fcrdigkeiten bieten, Informieren Sie den Makler \u00fcber den Preis und die Beschreibung der Immobilie, nach Abschluss des vermittelten Gesch\u00e4ftes bzw. Vorvertrages, sofern vereinbart, das vereinbarte Honorar an den Makler zahlen, Wird in der Vereinbarung ausdr\u00fccklich vereinbart, dem Mediator die durch die Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die \u00fcber die \u00fcblichen Kosten einer Mediation hinausgehen, Benachrichtigen Sie den Makler schriftlich \u00fcber alle \u00c4nderungen im Zusammenhang mit dem Gesch\u00e4ft, f\u00fcr das er den Makler bevollm\u00e4chtigt hat, insbesondere \u00fcber \u00c4nderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Immobilien. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, mit einem vom Mediator vermittelten Dritten Verhandlungen \u00fcber den Abschluss des vermittelten Rechtsgesch\u00e4fts aufzunehmen. Tritt der Auftraggeber in Verhandlungen mit einem Dritten ein, ohne wirklich die Absicht zu haben, mit diesem einen Vertrag abzuschlie\u00dfen, so ist er verpflichtet, die durch die Vermittlung entstehenden Kosten bis zur H\u00f6he der vereinbarten Maklergeb\u00fchr zu erstatten. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr den Schaden, der dadurch entsteht, dass er dem Mediator zum Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts keine oder falsche, f\u00fcr das Vermittlungsgesch\u00e4ft relevante Angaben gemacht hat, in H\u00f6he der vereinbarten Courtage.  Maklergeb\u00fchr  Artikel 6.  Dem Mediator f\u00fcr die Mediation beim Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts steht das im Mediationsvertrag vereinbarte Mediationshonorar zu. Der Vermittler erwirbt den Verg\u00fctungsanspruch unmittelbar nach Abschluss des ersten Rechtsgesch\u00e4ftes zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten. Die H\u00f6he der Maklercourtage wird durch den Maklervertrag zwischen Makler und Auftraggeber frei bestimmt. Auf die vereinbarte Courtage wird Mehrwertsteuer erhoben. Der Vermittler kann dem Kunden auch die Erstattung tats\u00e4chlich entstandener Kosten in Rechnung stellen, wenn dies besonders ist zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart. Der Kunde ist auch verpflichtet, die in diesem Artikel genannte Provision zu zahlen, falls einer der oben genannten Vertr\u00e4ge von einer anderen verbundenen Person anstelle des Kunden pers\u00f6nlich abgeschlossen wird. Der Mediator hat Anspruch auf Entsch\u00e4digung aus diesem Artikel auch nach Beendigung dieser Vereinbarung innerhalb von 12 Monaten, wenn der Auftraggeber ein Rechtsgesch\u00e4ft mit einer Person, einem Ehepartner, einem Haushaltsmitglied oder einem verbundenen Unternehmen abschlie\u00dft, das dem Mediator zugerechnet wird.  K\u00fcndigung des Vermittlungsvertrages  Artikel 7.  Der Vermittlungsvertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen und endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag, f\u00fcr den er vermittelt wurde, nicht innerhalb dieser Frist oder durch K\u00fcndigung einer der Vertragsparteien zustande gekommen ist. Im Falle einer einseitigen K\u00fcndigung der Mediationsvereinbarung betr\u00e4gt die K\u00fcndigungsfrist 30 Tage, sofern in der Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Schlie\u00dft der Auftraggeber ein Rechtsgesch\u00e4ft mit einem Dritten nach Vertragsbeendigung f\u00fcr bis zu 12 Monate ab, was eine Folge der Handlungen des Vermittlers vor Vertragsbeendigung ist, ist er zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet.  Schlussbestimmungen und Streitbeilegung  Artikel 8.  Auf die sich aus dem Maklervertrag ergebenden Beziehungen zwischen dem Makler und dem Auftraggeber, die nicht durch diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder den Maklervertrag bestimmt werden, finden die Vorschriften des Maklergesetzes und des Schuldrechtsgesetzes Anwendung. Etwaige Streitigkeiten zwischen dem Mediator und dem Auftraggeber werden g\u00fctlich beigelegt, andernfalls ist das zust\u00e4ndige Gericht in Rijeka zust\u00e4ndig."}